3 % vom Käufer bei Vertragsabschluss zu zahlen Weitere Angebote dieser Kategorie: www.immo-italien.com
Vermarktung:
Direktauftrag vom Eigentümer
Lage:
Im Ski-und Wandergebiet Schwemmalm. Die Talstation des Skigebietes Schwemmalm liegt in Kuppelwies auf 1.500 m, die höchsten Lifte reichen bis auf 2.625 m Höhe hinauf. Das Gebiet gilt als sehr schneesicher, trotzdem können alle 25 Pistenkilometer auch technisch beschneit werden. Die längste Abfahrt misst 5 km und überwindet einen Höhenunterschied von 1100 m.
Beschreibung:
Gepflegtes Hotel mit Wellness im Ski-und Wandergebiet. Laufender und voll inventarisierter Betrieb. Weitere Details auf Anfrage.
Ausstattung:
Gästezimmer: Du-WC, Sonnenbalkon, Sat-TV, Safe, Wohnbereich
Restaurant, Terrasse, Bar
Hallenbad, Sauna, Dampfbad, Massage
Lift, Tiefgarage und Parkplatz
AGB Kauf:
Immobilienangebote: Alle Angaben sind freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr. Sie beruhen auf Verkäuferinformationen und sind nachzuprüfen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angebote sind in der jeweiligen Landeswährung oder US-Dollar angegeben und variieren je nach Kurs. In allen ist zusätzlich noch Euro als Zirka-Preis angegeben. Erwerb in der jeweiligen Landeswährung, US-Dollar oder Euro.
Diskretion: EfG-Angebote sind nur für Interessenten bestimmt und dürfen Dritten (z.B. Makler) nicht weiter gegeben werden. Ausnahme ist Bank oder professionelle Berater. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Rechtsgeschäft zustande, so hat der Interessent den Provisionsausfall als Schaden an EfG zu zahlen.
Vorkenntnis: Wurde dem Interessenten das gleiche Angebot vor EfG bereits anderweitig offeriert, so ist dies innerhalb 3 Tagen schriftlich mit Nachweis mitzuteilen. Bei Unterlassung ist Einrede der Vorkenntnis ausgeschlossen und es besteht an EfG Provisionspflicht im Falle eines Rechtsgeschäftes. Vorkenntnis gilt nur für Angebote von Dritten, die länger als 6 Monate vom Angebotsdatum des Anbieters zurück liegen.
Auftrag: Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein von EfG vermitteltes Rechtsgeschäft ist sofort schriftlich mitzuteilen.
Provision: Entsteht und ist zahlbar, wenn ein Rechtsgeschäft per Vertrag gleich welcher Art, Zeitpunkt oder Bedingung mit Verkäufern der EfG oder deren Netzwerk erfolgt. Dies gilt auch für folgende Varianten:
a. Kauf einer Gesellschaft wie AG / GmbH / SA im Share-Deal.
b. Kauf von anderem Eigentum des Verkäufers, als angeboten.
c. Kauf von Geschäftsanteilen / Beteiligung / Ratenkauf etc
d. Anzahlung auf Kaufpreis mit späterer Restzahlung.
e. Alle Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Tausch etc
f. Vertrag zur Pacht statt Kauf. Provision 3 Netto-Monate.
g. Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung oder Regelung.
h. Erwerb nicht von Interessent, sondern von Ehegatte, Verwandte, Bezugspersonen.
i. Mit-Ursächlichkeit genügt für Anspruch z.B. bei Geschäften mit EfG-Partnern.
j. Rechtsgeschäfte innerhalb 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Datum des Angebotes.
Provisionshöhe: Pro Angebot / Objekt-Info angegeben und länderspezifisch angepasst. In manchen Ländern provisionsfrei. Zahlungsziel 10 Tage ab Rechnungszugang.
Diverse: Vereinbarungen und Zusicherungen, welche von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der EfG-Sitz. Die Unzulässigkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten gesetzliche Regelungen. EfG ist auch für die Verkäufer als Makler / Berater mit oder ohne Honorar tätig. 01-2010